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Informationen zu Versicherungen und Krankenkassen

Berufshaftpflicht

Eine Berufshaftpflicht-Versicherung zum vergünstigten Tarif für KomplementärtherapeutInnen bietet

www.medi-benefit.ch (die eigentliche Versicherung, die dahinter steht, ist die Mobiliar) und zu ähnlichen Konditionen www.fairsicherung.ch  (welche mit der Versicherung AXA zusammen arbeitet).

Für eine Offerte wende dich direkt an die Versicherer, mit dem Hinweis, dass Du Mitglied im RVS bist.
 

 

Krankenkassen

Derzeit gibt es bereits einige Krankenkassen, welche Rebalancing als Methode der Komplementärtherapie anerkennen. Unter anderem sind es einige Krankenkassen die dem EMR (siehe Methodenliste des EMR) und einige die der ASCA-Stiftung angeschlossen sind. Auch die EGK akzeptiert Rebalancing. Dazu musst Du Dich bei diesen Organisationen als Therapeut registrieren lassen. Weitere Details zu den Registrierungsbedingungen und Kosten siehe auf deren Webseiten.

Der RVS-Vorstand ist darum bemüht laufend zusätzliche Krankenkassen zur Anerkennung der Rebalancing-Methode zu bewegen. Wir hoffen, dass dies durch die Anerkennung des Rebalancing als eine der Methoden zum Oda KT Branchendiplom KomplementärTherapeutIn vermehrt der Fall sein wird.

 

EMR


Rebalancing ist beim EMR anerkannt unter der Methoden-Nr. 161.

Über das Registrierungsprocedere als TherapeutIn beim EMR findest Du Informationen auf https://www.emr.ch/qualitaetslabel_beantragen

Für Rebalancing übernehmen folgende Versicherer Kostenanteile gemäss ihren jeweiligen Vergütungsmodellen:

- Aquilana

- AXA mit den Zusatzversicherungen ACTIF und COMPLET

- CONCORDIA - Natura plus

- FKB Die liechtensteinische Gesundheitskasse

- Groupe Mutuel plus Mutuel Krankenversicherung AG, Avenir Krankenversicherung AG,

  Easy Sana Krankenversicherung AG, Philos Krankenversicherung AG, AMB Versicherungen, Supra-1846 A

- Innova

- KPT

- rhenusana

- Sanitas Krankenversicherung

- SSodalis Spitalversicherung

- Sumiswalder

- Suva - Militärversicherung (vorher Kostengutsprache verlangen)

- SWICA - plus Provita

- vita surselva, Cassa da malsauns LUMNEZIANA, sanavals Gesundheitskasse

Krankenkassen, die dem EMR angeschlossen sind, und Rebalancing-TherapeutInnen mit BZ/ED anerkennen: 

Aquilana anerkennt alle KT Methoden 

AXA – Zusatzversicherung ACTIF und COMPLET

FKB Liechtensteinische Gesundheitskasse

Groupe Mutuel

Innova

KPT anerkennt alle KT Methoden

Rhenusana anerkennt alle KT Methoden

Sanitas

Solidalis Spitalversicherung: Anerkennt alle KT Methoden

Sumiswalder

Swica anerkennt alle KT Methoden

Vita surselva

Status Anerkennung Branchenzertifikat OdA KT (BZ) und Eidgenössisches Diplom (ED)

durch Krankenkassen, die dem EMR angeschlossen sind, Stand 01.01.2019   PDF 

 

ASCA


Rebalancing ist bei der ASCA anerkannt unter der Methoden-Nr. 583.
Du findest die Liste der angeschlossenen Krankenkassen unter 

http://www.asca.ch/dc.aspx?content=Assureurs_conventionnes
Die ASCA kommuniziert, dass nicht alle Partner-Krankenversicherer alle bei der ASCA registrierten Methoden wie z.B. Rebalancing anerkennen, da jede Krankenkasse ihr eigenes Leistungsreglement hat. Es empfiehlt sich daher KlientInnen zu informieren, dies vorab mit Ihrer Zusatzversicherung abzuklären. Sollten diese Mühe haben, eine Vergütung von einer Krankenkasse zu erhalten, informiere uns bitte darüber. Wir können dann ggf. im konkreten Fall der Angelegenheit nachgehen.

 

EGK Gesundheitskasse


Die EGK registriert Rebalancer unter der Methode Nr. 1025 Bindegewebsmassage. Für Rechnungen an die EGK daher die Nr. 1025 Bindegewebsmassage auf der Tarif 590 Quittung einzusetzen!

 

RVS/JS/10.09.2019

 

 

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