ABGESAGT
OdA KT
Ausbildung zur Komplementärtherapeutin/
zum Komplementärtherapeuten Rebalancing
Wie gelange ich über das Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) zum Branchenzertifikat?
Die formale Ausbildung KomplementärTherapie mit ihrer kompetenzorientierten Schulabschlussprüfung gemäss Berufsbild KT erfolgt im Rahmen von OdA KT akkreditierten Ausbildungen und führt zum Branchenzertifikat OdA KT.
Praktizierende, welche keine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, legen über die Bilanzierung im Rahmen des Verfahrens „Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT“ dar, dass ihre formal und nicht formal erworbenen Bildungsleistungen und Kompetenzen eine Gleichwertigkeit zu einer OdA KT akkreditierten Ausbildung in KomplementärTherapie aufweisen.
Zulassungsbedingungen zum Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT sind
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ein Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine Äquivalenz (gemäss Richtlinien Abschlüsse Sekundarstufe II und Äquivalenzen der OdA KT)
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eine Ausbildung und Tätigkeit in einer von der OdA KT anerkannten KT Methode
Erleichtertes Verfahren für langjährig Praktizierende
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Wer eine Methode zum Zeitpunkt praktiziert, zu welchem das SBFI die PO, welche diese Methode in Art. 1.22 erstmals nennt, in Kraft setzt, kann mit dem Nachweis der Registrierung bei einer einschlägigen Registrierstelle den Tronc Commun KT vollständig kompensieren. Diese Regelung gilt während 7 Jahren.
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Bei Praxistätigkeit seit vor dem 1.1.2006 kann eine fehlende Abschlussprüfung durch den Nachweis der Praxistätigkeit kompensiert werden.
Organisation der Arbeitswelt - Komplementärtherapie