ABGESAGT
Rebalancing als Methode der Komplementärtherapie
Am 02.11.2022 fand ein Gespräch mit Andrea Bürki, Präsidentin der OdA KT, statt.
Anlass war die an der diesjährigen Delegiertenversammlung der OdA KT aufgrund einer Vorgabe des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) neu beschlossene Regelung, wonach Methoden, die keine drei Absolventen der Höheren Fachprüfung (HFP) pro Jahr hervorbringen, von der Liste der KT-Methoden gestrichen werden können. Da bisher insgesamt in sieben Jahren erst drei Rebalancer/innen das eidgenössische Diplom gemacht haben, ist Rebalancing von dieser Regelung betroffen. Bernd und Jan waren für den RVS mit der OdA KT im Gespräch.
Das ist dabei herausgekommen.
Die Ausgangslage ist zunächst einmal gut: es gibt eine Rebalancing Ausbildung in der Schweiz, die KT Grundprinzipien und -Begriffe werden in der Ausbildung vermittelt, der Verband wächst, die Mitgliederstruktur ist gut gemischt, die Vorstandsarbeit wird gemacht.
Und es gibt Rebalancer*innen, die Interesse haben, das BZ (Branchenzertifikat) und ED (eidgenössische Diplom) zu erlangen.
Andrea Bürki stellte klar, dass die OdA KT kein Interesse daran hat, dass Methoden von der Liste gestrichen werden. Gegenüber dem SBFI müssen sie aber zeigen, dass es Diplomabschlüsse in den einzelnen Methoden gibt, oder dass solche zu erwarten sind.
Die OdA KT empfiehlt allen, die jetzt mit der Ausbildung anfangen oder in die Praxis einsteigen, das BZ / ED anzustreben, um gegenüber Kantonen/ Behörden/ Registrierstellen/ Krankenversicherern und auch im Blick auf etwaige Änderungen bezüglich der Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in einzelnen Kantonen, gut aufgestellt zu sein.
Sie bietet uns Unterstützung an, zB dass Experten in die Ausbildung oder an Weiterbildungen kommen, und den Weg zum BZ und ED, die Anforderungen an Essay und Fallstudien, Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitungen, die Voraussetzungen für Subventionen durch den Bund etc., erläutern.
Andrea Bürki sieht auch, dass ein Hauptgrund für oder gegen das ED die Stellung der Methode bei den Krankenversicherern ist. Sie bietet uns an, bei ihren regelmässigen Gesprächen mit Versicherern ein Dossier über Rebalancing anzubringen, welches die Qualitäten von Rebalancing aufzeigt (zb wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Faszienforschung über die Bedeutung von Berührung, Druck, Langsamkeit, Beziehung etc auf das Schmerzerleben, das Nerven- und Immunsystem, auf Stressregulation etc…) Ein entsprechendes Dossier werden wir erstellen.
-> Wenn Du relevante Artikel oder Studien dazu hast, kannst Du sie uns gerne zukommen lassen.
Allerdings haben die Versicherer laut Andrea Bürki kein Interesse daran, ihre bestehenden Versicherungsprodukte zu verändern; das könnte Kunden dazu veranlassen, den Anbieter zu wechseln. Da könnte man allerdings argumentieren: Ein Angebot um eine Methode zu erweitern, macht es für Kunden attraktiver.
Auch wenn also die OdA KT kein Interesse daran hat, dass Methoden von der Liste gestrichen werden, muss sie gegenüber dem SBFI zeigen, dass es in den nächsten Jahren neue Rebalancer*innen mit eidgenössischem Diplom gibt, und dass weitere Rebalancer*innen BZ und ED anstreben, sonst könnten wir in zwei/drei Jahren wieder am selben Punkt stehen.
Dabei ist es ganz wichtig zu wissen: bestehende BZ und ED behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit, unabhängig vom Status der Methode!
Wenn Rebalancing also weiterhin eine anerkannte Methode der Komplementärtherapie bleiben soll, brauchen wir eidgenössisch diplomierte Rebalancer*innen, müssen wir für den Beruf und das Diplom werben und dazu motivieren, und nach unseren Möglichkeiten Unterstützung bieten.